Die Verpackung von Feinen Backwaren muss vielfältigste Aufgaben erfüllen. Eine sehr wichtige Funktion ist natürlich diejenige zum Qualitätserhalt der Feinen Backwaren. Es ist das ureigenste Anliegen eines jeden Herstellers, sein Produkt sicher, unbeschädigt und mit gleichbleibend hoher Qualität zum Verbraucher zu bringen. So garantiert die richtige Verpackung beispielsweise, dass Gebäck auch nach längerer sachgerechter Lagerung noch frisch und knusprig schmeckt. Alles, was die Qualität beeinträchtigen kann, z.B. Feuchtigkeit, Schmutz oder Druck von außen, wird durch die Verpackung abgehalten.
Genauso wichtig ist der Produktschutz: Die Verpackung muss durch ihre Beschaffenheit sicherstellen, dass das Produkt hygienisch einwandfrei zum Konsumenten gelangt. Lebensmittelsicherheit und Gesundheit stehen hierbei im Vordergrund. Weiterhin wird der Verbraucher entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers über die Verpackung mit den für ihn kaufentscheidenden Produktinformationen versorgt (Bezeichnung des Lebensmittels, Zutatenliste, Mindesthaltbarkeitsdatum, Nährwertinformationen bis hin zu Lagerungshinweisen).
Jedes Produkt stellt seine eigenen Anforderungen an die Verpackung. Die Art der Verpackung von Feinen Backwaren reicht von aufwändigen, kunstvollen Weißblechdosen, über Kartonverpackungen bis hin zu Beutelverpackungen. Auch Umweltaspekten wird bei der Auswahl der Verpackung Rechnung
getragen: Überflüssige Verpackungen werden vermieden und darüber hinaus finden nur umweltfreundliche und recycelbare Materialien Verwendung. Die europäische Verpackungsrichtlinie
und ihre nationale Umsetzung, die deutsche Verpackungsverordnung, zielen auf eine Vermeidung
und Wiederverwertung (Recycling) von Verpackungsabfällen. Sie legen für verschiedene Verpackungsmaterialien Verwertungsziele fest.
Für die Sammlung und Verwertung von Verpackungen gibt es bestimmte Systeme. Diese organisieren die Abholung der Verpackungsabfälle von den Haushalten und anderen Anfallstellen und die anschließende Verwertung der Verpackungen. Das bekannteste System in Deutschland ist nach wie vor „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD)“, deren Markenzeichen der „Grüne Punkt“ ist. Die Süßwarenindustrie zahlt ebenso wie andere abfüllende Industrien etc. für ihre in den Verkehr gebrachten Verpackungsmengen Lizenzentgelte an die DSD oder andere Systeme.