Hinter diesem sprachlich paradoxen Begriff verbirgt sich eine besondere Produktgruppe: Anstelle von Zucker enthalten zuckerfreie Zuckerwaren so genannte Zuckeraustauschstoffe (wie Isomalt, Mannit, Sorbit oder Xylit) und Süßstoffe (Acesulfam, Aspartam, Cyclamat usw.).
Mit der Neuauflage der Richtlinie für Zuckerwaren vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde im Jahr 1995 fand diese Produktgruppe erstmals eine allseits anerkannte Definition. Danach zählen zu den Zuckerwaren auch "zuckerfreie Zuckerwaren", bei denen der "süße Geschmack durch Zuckeralkohole und/oder Süßstoffe erzielt" wird. Grundsätzlich ist zu fast allen in dieser Broschüre beschriebenen Zuckerwaren eine zuckerfreie Variante denkbar. Der größte Umsatz wird jedoch mit zuckerfreien Bonbons und Kaugummis erzielt.
Der Markt zuckerfreier Bonbons hat sich positiv entwickelt und gefestigt. Für viele Verbraucher sind zuckerfreie Produkte eine wohlschmeckende Alternative geworden. Dabei handelt es sich zum Großteil um Husten- und Pfefferminzbonbons, aber auch um Frucht- und Erfrischungssorten.
Aber auch andere Zuckerwaren, wie zum Beispiel Marzipan, gibt es in einer zuckerfreien Variante - eine geeignete Alternative vor allem für Diabetiker.
Ursache für die zunehmende Beliebtheit zuckerfreier Varianten ist das wachsende Ernährungs- und Fitnessbewusstsein der Verbraucher.
Allerdings sollte bedacht werden, dass Zuckeraustauschstoffe (im Gegensatz zu Süßstoffen) bei übermässigem Verzehr abführend wirken und Verdauungsprobleme auslösen können, insbesondere bei Kindern.
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe werden häufig verwechselt. Zuckeraustauschstoffe enthalten 2,4 Kalorien pro Gramm. Fruchtzucker hat den gleichen energetischen Wert wie Zucker (4 Kalorien pro Gramm).
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe haben eine Gemeinsamkeit: Der Verzehr von Lebensmitteln, die anstelle von Zucker, Zuckerersatzstoffe wie z. B. Xylit, Sorbit oder Mannit enthalten, kann bewirken, dass der Blutzuckerspiegel nach ihrem Verzehr weniger stark ansteigt als beim Verzehr von zuckerhaltigen Lebensmitteln/Getränken.
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe dürfen bei Zuckerwaren im Rahmen der jeweils gesetzlich festgesetzten Höchstmengen eingesetzt werden. Die Höchstmengen wurden dabei so berechnet, dass eine Person theoretisch an einem Tag alle Lebensmittel, in denen ein bestimmter Süßstoff oder Zuckeraustauschstoff enthalten ist, in den üblichen Konsummengen verzehren kann, ohne damit den ADI-Wert zu überschreiten. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Zuckeraustauschstoffen und Süßstoffen beispielsweise bei Limonadenpulver, das auch zu den Zuckerwaren zählt, nicht üblich.
Um die Verbraucher hinreichend zu informieren, muss laut Gesetz auf der Verpackung zuckerfreier Produkte der Hinweis "mit Süßungsmitteln" stehen, die dann in der Zutatenliste einzeln aufgeführt werden.