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Qualität und Produktsicherheit

Wie für alle Lebensmittel ist auch für Zuckerwaren die Qualität der Produkte ein wesentlicher Aspekt. Die gesundheitsrelevanten Faktoren werden durch das bereits erwähnte Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz abgedeckt.

 

In der Lebensmittelhygiene-Verordnung ist im Rahmen einer Risikoanalyse durch ein so genanntes HACCP-System die Steuerung und Kontrolle kritischer Punkte in der Produktion vorgeschrieben. So wird die hygienische Unbedenklichkeit gesichert. Diese betrieblichen Eigenkontrollen folgen international anerkannten Grundsätzen des Verbraucherschutzes.

 

Die deutsche Zuckerwarenindustrie hat über den Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. ein "Dach-Hygienesicherungskonzept" für ihren Produktbereich erstellt, das von den Unternehmen nach ihren jeweiligen Gegebenheiten ausgefüllt und von der Lebensmittelüberwachung überprüft wird.

 

Natürlich sind die Zuckerwarenhersteller auch ohne gesetzliche Auflagen bestrebt, ihre Produkte in gleichbleibend guter Qualität herzustellen. Dazu bedienen sich die meisten Unternehmen eines Qualitätsmanagementsystems, das sich an dafür bestehenden Normen, wie zum Beispiel an der DIN ISO-Normenserie 9000 ff, orientiert. Sie enthalten Empfehlungen zum Aufbau wichtiger Elemente eines firmeneigenen Sicherungssystems. Durch unabhängige externe Prüforganisationen können sich die Unternehmen bescheinigen lassen, dass sie die Sicherungselemente entsprechend der Normempfehlungen in die Praxis umgesetzt haben. Mit dieser ISO-Zertifizierung zeigen sie, dass sie ein normenkonformes Qualitätsmanagementsystem praktizieren und damit im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht sichere und gemäß ihrer eigenen Qualitätspolitik einwandfreie Erzeugnisse produzieren.