Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zu den Warnstreiks der NGG vom 09.06.2023 bestätigt.
Friedenspflicht muss gewahrt werden
Die Arbeitgeber haben am 15.05.2023 ein ordentliches Angebot unterbreitet...
Spannende Informationen rund ums Eis
Die Arbeitgeber halten Warnstreiks für unverhältnismäßig und unbegründet.