20 Jahre nach der EU-Osterweiterung: BDSI fordert deutliche Stärkung des europäischen Binnenmarktes

© Kaonos/Shutterstock

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Vor zwei Jahrzehnten, am 01.05.2004, erweiterte sich die Europäische Union um zehn mittel- und osteuropäische Staaten – ein entscheidender Schritt für die europäische Einheit und den Wohlstand in Europa. Auch das kulinarische Erbe Europas wuchs wieder zusammen. Hiervon profitierte nicht nur die deutsche Süßwarenindustrie, die seither in Osteuropa investiert und den grenzüberschreitenden Handel ausweiten konnte. Auch die Hersteller in Osteuropa fanden und finden in der Europäischen Union neue Absatzmärkte dank eines harmonisierten Rechtsrahmens.

Jedoch zeigt sich in den letzten Jahren eine bedenkliche Entwicklung: Der einheitliche Markt wird durch uneinheitliche nationale Gesetze zunehmend unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes fragmentiert. Diese Zersplitterung bedroht den Kern der europäischen Idee – den freien Warenverkehr und die Teilhabe kleinerer und mittlerer Unternehmen an der wirtschaftlichen Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten.

„Zum 20-jährigen Jubiläum der EU-Osterweiterung und kurz vor der Europawahl stehen wir an einem Wendepunkt. Es ist höchste Zeit, gegen die Erosion des Binnenmarktes vorzugehen und den einheitlichen Rechtsrahmen zu stärken“, betont Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI). „Standen früher vor allen Dingen sprachliche Hürden im Vordergrund sind es nun eine Vielzahl unterschiedlicher nationaler Regelungen – etwa bei Anforderungen an die Deklaration oder die Verpackung“, so Dr. Bernoth weiter.

Als mittelständisch orientierte Branche in der Europäischen Union fordert der BDSI deshalb konkret für die künftige europäische Gesetzgebung:

  1. Wiederbelebung und Stärkung des Binnenmarktgedankens in der europäischen Gesetzgebung;
  2. konsequentes Vorgehen der EU-Kommission gegen nationale Alleingänge, welche die Warenverkehrsfreiheit und insbesondere die Vermarktung von Produkten aus anderen Mitgliedstaaten einzuschränken drohen;
  3. Wiederherstellen einer ausgewogenen Balance zwischen Warenverkehrsfreiheit und nationalem Verbraucher- und Gesundheitsschutz entsprechend der zentralen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.