Deutsche Süßwarenindustrie sieht bei nationalem Lieferkettengesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf

©DOC RABE Media/AdobeStock

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Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) sieht in dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines nationalen Lieferkettengesetzes deutlichen Nachbesserungsbedarf. „Insbesondere läuft die Begrenzung der Mitarbeiterzahl in die Leere, denn die betroffenen Kunden werden ihre nicht direkt vom Gesetz erfassten Lieferanten einbeziehen“, so Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI. „Daher muss sichergestellt werden, dass die Regelungen mittelstandstauglich und praxisgerecht sind.“

Aus Sicht des BDSI ist der geplante Geltungsbereich im nationalen Lieferkettengesetz viel zu weitreichend, denn er soll sich nicht nur auf eigene Lieferanten (Stufenverantwortung), sondern in vielen Fällen auch auf die Lieferanten der Lieferanten erstrecken. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die komplette Lieferkette haben, sind auf ihre Lieferanten angewiesen.

Instrumente, die bereits heute zur Vermeidung und Verminderung von möglichen Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten auch von mittelständischen Unternehmen eingesetzt werden, finden im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung. Standards wie von Fairtrade, Rainforest Alliance oder dem Round Table on Sustainable Palm Oil (RSPO) und Unternehmensprogramme in Lieferketten von Rohstoffen aus Drittländern setzen die Einhaltung von Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) um.

Für die deutsche Süßwarenindustrie sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Hersteller von Süßwaren, Markeneis und Knabberartikeln engagieren sich hierfür national wie international und nehmen weltweit eine führende Rolle ein. Die Hersteller setzen bereits 77 % Kakao und über 90 % Palmöl ein, welche nach Nachhaltigkeitsstandards zertifiziert sind. In den wichtigsten Zertifizierungsstandards von Fairtrade und Rainforest Alliance werden strenge Anforderungen an die Verhinderung von missbräuchlicher Kinderarbeit gestellt und von den jeweiligen Organisationen vor Ort kontrolliert. Auch vergleichbare Unternehmensprogramme werden regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft. Das bereits Erreichte muss auf jeden Fall bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes berücksichtigt werden, so der Verband.

Der BDSI begrüßt es, dass sich die Bundesregierung verpflichtet, spätestens sechs Monate nach Verabschiedung einer europäischen Regulierung das Gesetz zu evaluieren und anzupassen. Denn statt einer nationalen Regelung ist aus Sicht des BDSI zudem zwingend ein einheitlicher europäischer Ansatz erforderlich, um gleiche Rahmenbedingungen für alle Unternehmen in der EU zu schaffen.

 

Zum Hintergrund:

In zahlreichen Ländern der Welt, aus denen auch die Süßwarenindustrie Rohstoffe bezieht, werden Menschenrechte nach wie vor nicht eingehalten, obwohl diese Staaten die entsprechenden internationalen Konventionen unterzeichnet haben. Es gibt keine ausreichenden staatlichen Kontrollen oder Verstöße werden nicht verfolgt. Für meist mittelständische Süßwarenunternehmen in Deutschland ist es in der Praxis nicht möglich, staatliche Defizite z. B. in Kakaoanbaugebieten in Westafrika zu korrigieren.