Warnstreiks in der Süßwarenindustrie unbegründet und überzogen – Arbeitgeber wollen Tarifvertrag vor den Sommerferien

©pixxs/AdobeStock

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Die aktuellen, medienwirksam inszenierten Warnstreiks in der Süßwarenindustrie sind nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) vollkommen unbegründet und restlos überzogen.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatte Mitte Mai die auf zwei Tage angesetzten Tarifverhandlungen bereits am ersten Verhandlungstag einseitig abgebrochen.

„Anstatt mit den Arbeitgebern zu sprechen und gemeinsam an einem neuen Tarifvertrag zu arbeiten, hat die NGG den zweiten Verhandlungstag rein intern für die Vorbereitung von Warnstreiks, Aufzeichnung von Statements, Vorbereitung von Flugblättern usw. genutzt“, erklärt Ernst Kammerinke, Tarifpolitischer Geschäftsführer des BDSI. „Die Arbeitgeber haben am 15.05.2023 ein ordentliches Angebot unterbreitet und darauf aufbauend in den anschließenden, zum Teil vertraulichen Gesprächen deutliche Signale für weitere Zugeständnisse gesendet“, so Kammerinke weiter.

Auch auf ein im Nachgang zu den Tarifverhandlungen unterbreitetes Gesprächsangebot des Süßwarenverbandes ist die NGG nach Mitteilung des BDSI nicht eingegangen.

Der BDSI erwartet, dass die Gewerkschaft bei dem nächsten Termin am 22./23.06.2023 zu ernsthaften und konstruktiven Gesprächen an den Verhandlungstisch zurückkehrt. Im Interesse der über 200 Unternehmen der Süßwarenindustrie und ihren 60.000 Beschäftigten streben die Arbeitgeber einen Tarifvertrag vor Beginn der Sommerferien an.

Das Arbeitgeberangebot vom 15.05.2023 (am Beispiel Nordrhein-Westfalen)

  • Für die Monate Mai, Juni, Juli, August, September 2023:

Nettozahlung von insgesamt 1.000,- € zur Abmilderung der vorübergehend hohen Verbraucherpreise;

  • Ab Oktober 2023:

Entgelterhöhung für alle Beschäftigten in Höhe von 125,- €;

  • Für die Monate Mai, Juni, Juli, August 2024:

Weitere Nettozahlung von insgesamt 500,- € zur Abmilderung der vorübergehend hohen Verbraucherpreise;

  • Ab September 2024:

Weitere Entgelterhöhung für alle Beschäftigten in Höhe von 100,- €;

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um insgesamt 100,- € für alle Ausbildungsjahre;
  • Laufzeit des Tarifvertrages: 24 Monate;
  • Am Beispiel Nordrhein-Westfalen entsprechen die beiden Entgelt-Erhöhungen 6,66 % im Eckentgelt (Facharbeiter) und in einer unteren Lohngruppe zum Beispiel B 9,53 %. Hinzu kommen die insgesamt 1.500,- € Inflationsausgleichsprämie.