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Reglementierung der Werbung

Werbung spielt in einem fairen und lauteren Wettbewerb in der freien Marktwirtschaft eine essenzielle Rolle und ist nicht wegzudenken. Wie Lebensmittel beworben werden dürfen, legen umfangreiche nationale und europäische Regelungen bereits heute fest. Dabei wird der erhöhten Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen besonders Rechnung getragen.

Von Teilen der Politik geforderte Werbeverbote u.a. für Süßwaren sind nicht geeignet, um einen Beitrag zur Lösung des gesamtgesellschaftlichen Problems des Übergewichts zu leisten. Denn Übergewicht hat viele Ursachen, insbesondere zu wenig Bewegung, eine unausgewogene Ernährung oder genetische Faktoren. Süßwaren sind genussbringende Produkte für die kleinen Freuden im Alltag. In Maßen genossen haben sie daher, wie jedes andere Lebensmittel auch, in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz.

Die Position des BDSI kurz gefasst:

  • Werbung ist ein unverzichtbares Element der freien Marktwirtschaft. Sie dient der Information des Verbrauchers und ist eine existenzsichernde Basis für freie und unabhängige Medien.
  • Werbeeinschränkungen und -verbote für Lebensmittel machen nicht schlank, denn Übergewicht hat viele Ursachen. Seine Prävention ist eine gesamtgesell­schaftliche Herausforderung und bedarf der Veränderung des gesamten Lebensstils.
  • Lebensmittelwerbung ist bereits heute ausreichend reglementiert. Sie unter­liegt zahlreichen gesetzlichen und freiwillig auferlegten Regelungen, die auch für Online-Werbung gelten. Diese besagen u. a.:
    • In Deutschland dürfen Kindersendungen im Fernsehen und Radio sowie auf entsprechenden Web-Plattformen nicht durch Werbung unterbrochen werden.
    • Werbung muss für Kinder erkennbar sein.
    • Lebensmittelwerbung darf keine direkten Aufforderungen an Kinder zum Kauf oder Konsum enthalten.
  • Im Fernsehen – dem mit Abstand bedeutendsten Werbemedium der Süßwarenindustrie – richtet sich die Werbung klar an Erwachsene. Süßwarenwerbung in sogenannten Kinderumfeldern ist seit vielen Jahren rückläufig und macht unter 1 % des entsprechenden Gesamtwerbebudgets bzw. aller Spots in diesem Umfeld aus.
  • Auf europäischer Ebene haben sich bedeutende Unternehmen der Lebens­mittelindustrie, darunter Süßwarenproduzenten, im Rahmen des sogenannten EU-Pledges zusammengeschlossen. Sie verpflichten sich u. a., keine Werbung für Produkte an Kinder unter 13 Jahren zu richten.
  • Kinder vor Werbung abzuschirmen, ist nicht der richtige Weg. Sie ist Teil ihres Alltags. Aus Sicht des BDSI sind Initiativen zur Vermittlung von Medien- und Werbekompetenz bei Kindern und Jugendlichen unabdingbar. Auf diesem Feld ist z. B. die europäische Bildungsinitiative Media Smart e.V. aktiv.
  • Die Mitgliedsunternehmen des BDSI beachten, wie die gesamte deutsche Lebens­mittelwirtschaft, die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel, die mit Geltungsbeginn zum 01.06.2021 erweitert wurden.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Hier können Sie die englische Version herunterladen.

Stand: April 2022

 

Weitere Informationen und Materialien des BDSI rund um das Thema „Reglementierung von Werbung“