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Position zur menschenrechtlichen Verantwortung in globalen Lieferketten

Für die deutsche Süßwarenindustrie sind die verantwortungsvolle Gestaltung von Liefer- und Wertschöpfungsketten und Nachhaltigkeit wichtige Themen. Deutsche Hersteller von Süßwaren, Markeneis und Knabberartikeln engagieren sich hierfür national wie international und tragen somit auch im Ausland zu höheren Sozial- und Umweltstandards, besserer Bildung und damit zu Wachstum und Wohlstand bei. Genuss und Verantwortung schließen sich dabei nicht aus. Allerdings werden in zahlreichen Ländern der Welt, aus denen auch die Süßwarenindustrie Rohstoffe bezieht, Menschenrechte nach wie vor nicht eingehalten, obwohl diese Staaten die entsprechenden internationalen Konventionen unterzeichnet haben. Es gibt keine ausreichenden staatlichen Kontrollen oder Verstöße werden nicht verfolgt. Für meist mittelständische Süßwarenunternehmen in Deutschland ist es in der Praxis nicht möglich, staatliche Defizite z. B. in Kakaoanbaugebieten in Westafrika zu korrigieren.

Die Position des BDSI kurz gefasst:

  • Um die Einhaltung der menschenrechtlichen Verantwortung aus den UN-Leit­prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bis in die Ursprungsländer durchzusetzen, bedarf es einer einheitlichen Strategie der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und eines stärkeren Drucks auf politischer Ebene gegen­über den Ursprungsländern.
  • Die Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements – VPAs) mit den Ursprungsländern und nicht die Handelsabkommen sind der wirksame Hebel für die europäische Politik, da Zölle innerhalb der globalen Lieferketten umgelegt werden können, statt Regierungen zum Handeln zu bewegen.
  • Die deutsche Politik darf bei der Planung weiterer Maßnahmen nicht außer Acht lassen, dass sich die Unternehmen der Süßwarenindustrie im Bereich der Rohstoffe Kakao und Palmöl bereits sehr stark und weit über den Branchen­durchschnitt hinaus engagieren.
  • Wenn Unternehmen zertifizierte Rohstoffe kaufen, deren Standards eine Ein­haltung der menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten vorsehen, müssen sie sich auf die Zertifizierung auch verlassen können. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind auf die Zusicherungen der Zertifikate angewiesen.
  • Ein wirksamer Schutz der Menschenrechte nach dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ist nur dann zu erreichen, wenn in Form einer Stufenverantwortlichkeit die vor Ort tätigen Unternehmen in der Pflicht sind und der Verantwortungsmaßstab dem Grad der Einflussmöglichkeiten ent­spricht. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die keinen un­mittelbaren Einfluss zu Beginn der Lieferkette haben, sind auf ihre Lieferanten angewiesen.
  • Um wirklich effizient und praxisgerecht zu sein, muss der Beschwerde­mechanismus den Realitäten in der Lieferkette entsprechen. Beschwerde­mechanismen sind in erster Linie vom Staat im Drittland einzurichten oder an bestehende Einrichtungen anzugliedern. Sie können nicht von jedem allein in Deutschland und der EU tätigen einzelnen Unternehmen oder einzelnen Branchen in Deutschland aufgebaut werden. Dies gilt insbesondere für die Viel­zahl von Unternehmen, die bereits in der Europäischen Union weiter­verarbeitete Vormaterialien verwenden.

Das vollständige Positionspapier können Sie hier herunterladen.

Hier können Sie die englische Version herunterladen.

Stand: März 2021

 

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