• Sprache auf deutsch
  • english language

Lebensmittelrecht und -sicherheit

Beratung und Kompetenz

Der BDSI ist Ansprechpartner in allen süßwarenspezifischen Fragestellungen in den Feldern Lebensmittel- und Kennzeichnungsrecht, Qualität, Gesundheit und Verbraucherschutz. Der BDSI wahrt die Brancheninteressen gegenüber der nationalen und der EU-Gesetzgebung.

Hier geht es zu den Positionen des BDSI im Themenfeld Lebensmittelrecht.

Rechtsquellen

Süßwarenspezifische Regelungen sind u.a. die Kakaoverordnung, Bestimmungen des Deutschen Lebensmittelbuches wie die Leitsätze für Feine Backwaren, Ölsamen und die Leitsätze für Speiseeis sowie die BLL Richtlinie für Zuckerwaren. Allgemeine Regelungen wie die europäische Basis-Verordnung, die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), die Zusatzstoff-Verordnung (ZVO) und in Deutschland das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie die Fertigpackungs-Verordnung (FpackVO) sind für die lebensmittelrechtliche Praxis der Süßwarenunternehmen unerlässlich.

Leitlinien zur Minimierung von trans-Fettsäuren

Im Juni 2012 haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (damals Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) und weitere 17 Verbände der Lebensmittelwirtschaft, des Handels und der Gastronomie die gemeinsame Initiative im Hinblick auf die „Leitlinien zur Minimierung von trans-Fettsäuren“ unterzeichnet. Der BDSI und seine Mitgliedsunternehmen haben sich an dieser Minimierungsinitiative beteiligt und Produkt-Leitlinien erarbeitet. Diese finden Sie hier:

Produkt-Leitlinie zur Minimierung von trans-Fettsäuren in Feinen Backwaren

Produkt-Leitlinie zur Minimierung von trans-Fettsäuren in Knabberartikeln

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Wissenschaftlichen Pressedienst Nr. 3/2012.

Aktuelles BDSI-/LCI-Forschungsprojekt Minimierung/Vermeidung von MOSH/MOAH in Süßwaren und Knabberartikeln

Hier finden Sie zum Download Informationen zum aktuellen Forschungsprojekt "Minimierung/Vermeidung von MOSH/MOAH in Süßwaren und Knabberartikeln - Toolbox Konzept"

Arsen in Reis und Reisprodukten

Reis ist ein ernährungsphysiologisch wertvolles Lebensmittel und findet im Süßwarenbereich u.a. bei der Herstellung von Reiswaffeln Verwendung. Neben Trinkwasser aus bestimmten Regionen der Welt kann insbesondere Reis erhöhte Gehalte an anorganischem Arsen aufweisen. Auf EU-Ebene wurden im Juni 2015 Höchstgehalte für anorganisches Arsen in bestimmten Produkten wie Reis und Reiserzeugnissen, u.a. Reiswaffeln, festgelegt, die den gesundheitlichen Verbraucherschutz gewährleisten.

Mehr zum Thema unter http://www.bll.de/de/lebensmittel/sicherheit/unerwuenschte-stoffe

Nachschlagewerke

Die Sammlung des für die Süßwarenbranche relevanten Lebensmittelrechts "Recht der Süßwaren" ist im Behr's Verlag erschienen und kann dort bezogen werden. www.behrs.de  

Der BDSI ist Herausgeber des beim Behr's Verlag erschienenen Kommentars "Recht der Süßwarenwirtschaft", der beim Verlag bezogen werden kann. www.behrs.de .

Links

Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. www.bll.de 

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft www.bmel.de 

Bundesgesetzblatt www.bundesgesetzblatt.de 

Europäisches Recht europa.eu.int/eur-lex