Warnstreiks in der Süßwarenindustrie unverhältnismäßig und unbegründet

© Thomas Reimer/AdobeStock

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Trotz wirtschaftlich extrem angespannter Situation in den überwiegend mittelständischen Unternehmen aufgrund stark gestiegener Rohstoff- und Energiekosten, haben die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde für die nationalen Entgelttarifverhandlungen für die Süßwarenindustrie am 15.05.2023 kräftige Lohnsteigerungen in zwei Stufen und eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1.500,- € angeboten.

Das Angebot der Arbeitgeber vom 15.05.2023:

Inflationsausgleichsprämien im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 1.000,- € netto. Weitere Inflationsausgleichsprämien im Jahr 2024 in Höhe von insgesamt 500,- € netto, Anhebung der Entgelte für alle Entgeltgruppen im Jahr 2023 um einen Festbetrag in Höhe von 125,- €. Weitere Erhöhung der Entgelte für alle Entgeltgruppen um einen Festbetrag in Höhe von 100,- € im Jahr 2024, Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in allen Ausbildungsjahren von insgesamt 100,- €. Laufzeit des Tarifvertrages 24 Monate.

In der Summe bedeutet dieses Angebot: 1.500,- € Einmalbeträge netto, Entgelterhöhungen in Höhe von 225,- € brutto; diese entsprechen am Beispiel Nordrhein-Westfalen 6,66 % im Eckentgelt (Facharbeiter) und in einer unteren Lohngruppe zum Beispiel B 9,53 %.

Ungeachtet dieses Angebotes und weiterer konstruktiver Gespräche hat die Gewerkschaft die Verhandlungen einseitig abgebrochen und zu flächendeckenden Warnstreiks im Juni 2023 aufgerufen.

Die Arbeitgeber halten diese Warnstreiks für unverhältnismäßig und unbegründet.