Pläne von Bundesminister Özdemir bedeuten ein Totalverbot von Süßwarenwerbung

© gpointstudio/AdobeStock

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Die am 27.02.2023 von Bundesminister Cem Özdemir vorgestellten Eckpunkte eines Gesetzesentwurfs für an Kinder gerichtete Werbung bedeuten faktisch ein komplettes Werbeverbot für sämtliche Süßwaren und auch für viele weitere Lebensmittel in der Zeit von 6 bis 23 Uhr.

„Die Vorschläge von Bundesminister Özdemir sind aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig und zudem verfassungsrechtlich bedenklich. Es existieren keine wissenschaftlichen Untersuchungen zur Wirksamkeit von Werbeverboten auf die Entwicklung von kindlichem Übergewicht, wie das Ministerium selbst im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage einräumte.“, erläutert Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer im Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. Der BDSI hält die geplanten Werbeverbote für nicht zielführend, um die seit vielen Jahren bestehende Übergewichtsrate von 15 % bei Kindern zu verringern.

„Zudem greifen die Vorschläge in ihrer praktischen Auswirkung drastisch auch auf die Werbung insgesamt ein“, so Dr. Bernoth weiter. Eine Bewerbung von Süßwaren wäre bei der geplanten Zugrundelegung des WHO-Europa-Nährwertprofils von vorneherein ausgeschlossen. Denn die WHO-Nährwertprofile lassen für diese Produktkategorie grundsätzlich keine Werbung zu.

Für alle Medienformate zwischen 6 und 23 Uhr will Bundesminister Özdemir Werbung für Produkte mit hohen Fett-, Zucker- und Salzgehalt verbieten. Damit geht es klar nicht nur um Werbung, die sich an Kinder richtet, sondern auch um Werbung, die sich an Erwachsene richtet, etwa in Formaten wie Familiensendungen, Sportsendungen etc., bei denen neben Erwachsenen auch Kinder mitschauen. Auch in Sendungen und Formaten, die Kinder unter 14 Jahren nicht schauen, aber schauen könnten, wäre die Werbung in diesem Zeitfenster verboten. Bundesminister Özdemirs Vorschläge gehen daher weit über die von den Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag beschlossenen Vereinbarungen hinaus.

Lebensmittelwerbung ist in Deutschland bereits umfassend gesetzlich und selbstregulativ reguliert. Weitere Werbeverbote hätten erhebliche negative Folgen für die gesamte Lebensmittelwirtschaft und würde den Wettbewerb und die Kommunikation z. B. über Produktinnovationen im Lebensmittelbereich beeinträchtigen. Für die Refinanzierung der in Deutschland bestehenden Medienvielfalt aber etwa auch des Breitensports, ist die Schaltung von Werbung unverzichtbar.