Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für BDSI nicht nachvollziehbar

© Jamrooferpix/Fotolia

© Jamrooferpix/Fotolia

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am 26.01.2017 seine Entscheidung darüber bekannt gegeben, ob die in den Gremien der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. zu Marktthemen geführten Gespräche die Grenzen des kartellrechtlich Zulässigen überschritten haben.

Auch nach der Beweisaufnahme überrascht den Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) das Urteil und ist für ihn nicht nachvollziehbar – und das schon aus formellen Gründen. Denn die jetzt mit Bußgeldern belegten Gespräche fanden nicht in einem Gremium des BDSI, sondern in der rechtlich selbstständigen Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. statt. Der BDSI prüft, ob er in Revision geht.

Auch in der Sache wirft die Entscheidung Fragen auf: Es ging in diesem Verfahren nicht um den Vorwurf von Preisabsprachen, Verabredungen oder abgestimmtem Verhalten.

Im Schwerpunkt ging es um einen allgemeinen Informationsaustausch zu Lieferbedingungen (sogenannten Konditionen) und um allgemeine Marktgespräche über Rohstoffpreisentwicklungen und deren Auswirkungen – und dies insbesondere in einer Zeit, in der die Rohstoffpreise förmlich explodierten.

Mit diesem Fall wurde kartellrechtliches Neuland betreten. Vor diesem Verfahren gab es keinerlei Verlautbarungen des Bundeskartellamtes zur Kartellrechtswidrigkeit eines bloßen allgemeinen Informationsaustausches. Deshalb ging auch keiner der Beteiligten davon aus, dass solche Marktgespräche problematisch sein könnten, zumal es sich bei der Konditionenvereinigung im Ursprung um eine vom Bundeskartellamt genehmigte Vereinigung (sog. freigestelltes Kartell) handelte mit bis zum Schluss heterogener Zusammensetzung.