Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) begrüßt das Voranschreiten der Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in den europäischen Institutionen. Besonders positiv wird der Vorschlag des Europäischen Parlaments bewertet, die EU-Kommission bis April 2026 mit der Prüfung weiterer inhaltlicher Verbesserungen zu beauftragen. Aus Sicht des BDSI muss hierbei zwingend auch der derzeit diskutierte „Importeur+1“-Ansatz auf seine bürokratischen Auswirkungen hin überprüft werden.
„Der Schutz der Wälder ist ein wichtiges Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Damit die EUDR aber ihre Wirkung entfalten kann, müssen die Regeln praxistauglich und verhältnismäßig sowohl für die Unternehmen in der EU als auch die Partner in den Anbauländern sein“, sagt Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des BDSI.
Mit Blick auf den nun beginnenden Trilog warnt der Verband erneut vor unverhältnismäßiger Bürokratie, die auch durch den vom Rat und EU-Parlament favorisierten „Importeur +1“-Ansatz nicht vollständig ausgeräumt wird. Denn diese Regelung sieht vor, dass Referenznummern der Sorgfaltserklärungen (DDS) vom EU-ansässigen Importeur an den ersten Marktteilnehmer bzw. Händler der Lieferkette weitergereicht und dort verwaltet werden müssten – ein Vorgehen, das nach Einschätzung des BDSI keinen Beitrag zu besserer Kontrolle, Rückverfolgbarkeit oder Waldschutz leistet, da die Daten bereits allesamt durch den EU-ansässigen Importeur erfasst und gemeldet werden.
Erneut spricht sich der BDSI für einen reinen „Importeur/Erstinverkehrbringer only“-Ansatz aus:
- Sorgfaltserklärungen sollen ausschließlich von Importeuren bzw. Erstinverkehrbringern abgegeben und gespeichert werden, sofern noch keine DDS vorliegt.
- Nachgelagerte Akteure sollen vollständig von Sammel- und Weitergabepflichten für DDS befreit werden.
Nur dieses Modell bietet aus Sicht des BDSI einerseits Rechtssicherheit, Proportionalität und eine tatsächlich umsetzbare Regulierung, ohne andererseits die Umweltziele der EUDR zu gefährden.
Die nun vom EU-Parlament geforderte Überprüfung bietet die einmalige Chance, unnötige Bürokratie zu erkennen und abzuschaffen.