„Dubai-Schokolade“ ist eine Gattungsbezeichnung und darf auf der ganzen Welt hergestellt werden

©pornsawan/AdobeStock

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Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. (BDSI) weist darauf hin, dass als „Dubai-Schokolade“ bezeichnete Schokoladenerzeugnisse auf der ganzen Welt hergestellt werden dürfen. „Dubai-Schokolade“ ist kein Hinweis auf die Herkunft der Schokolade, sondern zwischenzeitlich ein Oberbegriff für eine bestimmte Rezeptur der Schokoladenfüllung.
„Dubai-Schokolade“ ist meist eine Milchschokolade charakteristisch gefüllt mit Kadayif-Teigfäden („Engelshaar“) und Pistazienkrem. Eine große Anzahl von Influencern sind Teil der Bewegung und stellen eigene „Dubai-Schokolade“ her, so dass „Dubai-Schokolade“ nicht nur in Amerika und Europa angekommen ist, sondern über TikTok zu einem weltweiten viralen Hit geworden ist.
Dr. Carsten Bernoth, Hauptgeschäftsführer des Süßwarenverbandes: „„Dubai-Schokolade“ ist lebensmittelrechtlich als eine typische „Gattungsbezeichnung“ anzusehen: Der Name bezieht sich zwar auf ein geografisch umgrenztes Gebiet (Emirat Dubai), die Verbraucherinnen und Verbraucher verbinden damit aber eine Information zur Beschaffenheit des Erzeugnisses insbesondere zur Zusammensetzung der überwiegend nicht lokalen Zutaten. Beispiele für Gattungsbezeichnungen bei Lebensmitteln sind „Wiener Würstchen“ oder „Pils“.
„Dubai-Schokolade“ darf nicht nur in Dubai, sondern überall auf der Welt, also auch von deutschen Chocolatiers oder privaten Schoko-Fans hergestellt werden.