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Gesetzliche Bestimmungen


Gesetzliche BestimmungenDie Herstellung von Zuckerwaren unterliegt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union umfangreichen Rechtsvorschriften, die dem Verbraucher eine gleichbleibend hohe Produktsicherheit und Qualität gewährleisten.
Die Lebensmittelsicherheit, der Gesundheitsschutz der Konsumenten und ihre Information sind die Hauptziele, die der Gesetzgeber mit seinen lebensmittel- und kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen verfolgt: Das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (kurz LMBG) besteht aus einer Vielzahl von Verordnungen. So regelt beispielsweise die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, welche zusätzlichen Stoffe Zuckerwaren enthalten dürfen und in welchen zulässigen Höchstmengen.

Wie fast alle fertig verpackten Lebensmittel müssen auch Zuckerwaren auf der Verpackung die nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente aufweisen wie zum Beispiel die Zutatenliste oder aber Nährwertinformationen nach der Nährwertkennzeichnungsverordnung. Dabei kommen auf den Hersteller immer mehr Anforderungen zu, die in ihrer Komplexität für den Verbraucher zu immer unverständlicheren Verpackungsaufdrucken führen.

Die "Richtlinie für Zuckerwaren" vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. aus dem Jahre 1995 beschreibt die allgemeine Verkehrsauffassung der Zuckerwaren-Branche. Sie enthält Definitionen der einzelnen Produktgruppen, Vorgaben für die korrekten Verkehrsbezeichnungen sowie Mindestanforderungen an den Gehalt wertbestimmender Bestandteile.

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