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Das lebensmittelrechtliche Umfeld


Die Herstellung von Feinen Backwaren unterliegt wie die Herstellung aller Lebensmittel in Deutschland und der gesamten Europäischen Union umfangreichen Rechtsvorschriften, die dem Verbraucher eine gleichbleibend hohe Produktsicherheit und Qualität gewährleisten.
Die Lebensmittelsicherheit, der Gesundheitsschutz, die Information der Verbraucher und der Schutz vor Irreführung sind die Hauptziele, die der Gesetzgeber mit seinen lebensmittel- und kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen verfolgt: Ein zentrales Gesetz in diesem Zusammenhang ist das Gesetz über die Neuordnung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, das am 7. September 2005 in Kraft getreten ist. Dessen Kernpunkt wiederum ist das neue Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, kurz LFGB. Mit dem LFGB werden Lebensmittel- und Futtermittelrecht in einem Gesetz zusammengefasst. Ergänzt wird das LFGB insbesondere durch die europäische Lebensmittel-Basisverordnung 178/2002/EG sowie verschiedene andere Verordnungen, Leitsätze und Richtlinien.

So müssen Feine Backwaren auf der Verpackung die nach der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung vorgeschriebenen Kennzeichnungselemente aufweisen (Verkehrsbezeichnung, Name oder Firma und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des Verkäufers, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie Nennfüllmenge). Darüber hinaus sind bei allen Lebensmitteln diejenigen Bestandteile, die für das Lebensmittel charakteristisch sind oder in Wort und Bild besonders hervorgehoben werden, mengenmäßig anzugeben (QUID). Wenn zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Keks besondere Nährwerteigenschaften besitzt, wie z.B. einen hohen Gehalt an Ballaststoffen, dann muss eine ausführlichere Kennzeichnung nach der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung auf der Verpackung erfolgen. Zudem müssen die zwölf wichtigsten allergenen Zutaten, sofern sie im Endprodukt noch allergenes Potential aufweisen, deutlich gekennzeichnet werden. Die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung wiederum regelt, welche zusätzlichen Stoffe in Feinen Backwaren in welchen zulässigen Höchstmengen enthalten sein dürfen.
Neben den Gesetzen und Verordnungen gibt es die so genannten Leitsätze. Für Feine Backwaren sind hier insbesondere die "Leitsätze für Feine Backwaren" relevant. In diesen wird die bestehende Verkehrsauffassung beschrieben, sie enthalten die Definitionen für die einzelnen Produktgruppen, Vorgaben für die korrekten Verkehrsbezeichnungen sowie Mindestanforderungen an den Gehalt wertbestimmender Bestandteile von Feinen Backwaren.

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