Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit
02.10.2009:
Vorschlag der EU-Lebensmittelinformationsverordnung gefährdet den freien Binnenmarkt

© BDSI 2009
Die Beratungen des Europaparlaments über den Vorschlag der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung werden aktuell wieder aufgenommen. Das begrüßenswerte Ziel war es ursprünglich, die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu vereinfachen und leichter verständlich zu machen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Künftig sollen nach dem derzeitigen Entwurf Lebensmittelverpackungen mit noch mehr Informationen überfrachtet werden und erstmals werden nationale Öffnungsklauseln vorgesehen.
"Die letzten 20 Jahre waren alle Gesetzgebungsakte der EU-Kommission beim Lebensmittelkennzeichnungsrecht auf die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechts gerichtet. Erstmals haben wir jetzt einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, der jedem Mitgliedstaat das Recht einräumt, national unterschiedliche Kennzeichnungselemente einzuführen," kritisiert Dr. Dietmar Kendziur, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) den Vorschlag.
Nach dem jetzigen Stand ermöglicht die Verordnung den Mitgliedstaaten national unterschiedliche grafische Darstellungen der Nährwertangaben, was faktisch den freien Warenverkehr im Binnenmarkt behindert. "Bisher konnten die Lebensmittelhersteller ihre mehrsprachig gekennzeichneten Verpackungen von Finnland bis Portugal überall verkaufen. Künftig müssten sie wegen der zusätzlichen nationalen Kennzeichnungsvorschriften womöglich für jedes Land eine eigene Verpackung auflegen", so der BDSI-Vorsitzende. "Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist dieser finanzielle Aufwand nicht tragbar, so dass sie ihr Exportgeschäft verlieren. Die Möglichkeit national unterschiedlicher Kennzeichnungssysteme muss daher zwingend gestrichen werden." Die deutsche Süßwarenindustrie lebt vom Export. Rund 40 % der Erzeugnisse gehen ins Ausland und sind somit in mehreren Sprachen gekennzeichnet.
Weitere Kritikpunkte und aus Sicht des BDSI notwendige Änderungen des Vorschlages im Einzelnen sind:
Süßwaren werden besonders häufig in kleinen Verpackungen angeboten. Die Vielzahl der geforderten Kennzeichnungselemente passt nach den derzeitigen Vorgaben nicht auf die Verpackung solcher Süßwaren. Diese sind heute schon mit den Pflichtkennzeichnungselementen eng bedruckt. Die weiteren geplanten verpflichtenden Angaben würden zu Beipackzetteln bei Süßwaren führen. Die bisher vorgesehenen Ausnahmen für Klein- und Kleinstverpackungen sind nicht ausreichend.
Schoko-Weihnachtsmänner und -Osterhasen sind national derzeit von vielen Kennzeichnungselementen (z. B. Nährwertkennzeichnung) befreit, weil sie nur zu den jeweiligen Festanlässen angeboten und verzehrt werden. Die graphische Gestaltung solcher Figuren würde z. B. durch die von der EU geforderten Nährwertangaben auf der Vorderseite völlig zerstört. Für figürliche Zucker- und Schokoladewaren sollten daher auch künftig EU-weit Ausnahmen vorgesehen bleiben, damit sie nicht mit Litfaßsäulen verwechselt werden.
Viele Süßwaren werden als Geschenk zu besonderen Anlässen gekauft. Daher achten Hersteller darauf, dass z. B. Pralinenpackungen oder Lebkuchendosen so gestaltet werden, dass sie sich als Geschenke eignen. Der ansprechende visuelle Eindruck würde durch das Anbringen von Nährwertinformationen auf der Vorderseite zerstört. Alle Angaben sollten daher auf der Rückseite der Verpackung gemacht werden müssen. Daran ist der Verbraucher seit langem gewöhnt.
Richtigerweise sieht der Verordnungsvorschlag keine wertenden Nährwertkennzeichnungssysteme wie die sog. "Ampelkennzeichnung" vor. Auch die Wissenschaft, allen voran die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) lehnt eine "Ampelkennzeichnung" ab, weil sie wissenschaftlich nicht begründbar ist.
"Der BDSI erwartet von den Beratungen im neu gewählten Parlament, dass im zweiten Anlauf nun wirklich über eine leicht verständliche Verbraucherinformation und damit über eine sinnvolle Kennzeichnung von Lebensmitteln diskutiert und entschieden wird. Eine Überfrachtung des Etiketts mit Informationen bedeutet keine Hilfe für den Verbraucher und muss vermieden werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Regelungen auch für kleine und mittelständische Unternehmen umsetzbar und finanziell tragbar sind", so Dr. Dietmar Kendziur.