19.07.2010:
Warnhinweise für Farbstoffe - BLL bemängelt fehlende wissenschaftliche Grundlage
Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. bemängelt die ab dem 20. Juli verpflichtende Regelung zur Kennzeichnung von bestimmten Farbstoffen, die in Lebensmitteln und Getränken zum Einsatz kommen. Betroffen sind die Farbstoffe Tartrazin (E 102), Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot A (E 124) und Allurarot AC (E 129). Der Wortlaut der Kennzeichnung "kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen" gibt den Grund der Kritik des BLL. Es gibt dem BLL zufolge keine gesicherte wissenschaftliche Grundlage für die Aussage. Die neue Regelung wurde zu einem späten Zeitpunkt im Gesetzgebungsprozess der EU-Lebensmittelzusatzstoffverordnung aufgenommen. Grundlage ist die Southhampton-Studie. Aber sowohl die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und das BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) bezweifeln die Ergebnisse der Studie.