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Position zur Reform der EU-Zuckermarktordnung zum 1. Oktober 2015

November 2011
  • Die Vorschläge der Europäischen Kommission vom 12.10.2011 zur Reform der Zuckermarktregelung werden ausdrücklich begrüßt. Dies gilt sowohl für die Abschaffung des Quotensystems ab 2015 als auch für das vorgeschlagene Sicherheitsnetz für die Rübenerzeuger.
  • Die sichere Versorgung mit qualitativ hochwertigem Zucker zu wettbewerbsfähigen und stabilen Preisen ist für die Zuckerverwender von oberster Priorität. Die veränderten Bedingungen auf dem Weltmarkt mit ihren Auswirkungen auf die EU müssen bei der Zuckermarktreform berücksichtigt werden.
  • Die Zuckerquote muss zum Jahr 2015 abgeschafft werden, um eine freie Markt- und Preisentwicklung zu gewährleisten. Das Quotensystem erweist sich aktuell als Hemmnis für eine ausreichende Versorgung. Die Quote beschränkt das Angebot mit EU-Zucker auf mittlerweile etwa 80 % des EU-Bedarfs. Für Bioethanol sind dagegen genug Zuckerrüben vorhanden. In ihrer Mitteilung sagt die EU-Kommission somit zu Recht, dass "die Quote ihren Daseinszweck verloren hat".
  • Das künftige Sicherheitsnetz für die Rübenbauern besteht auch weiterhin durch die Beibehaltung eines adäquaten EU-Außenschutzes sowie aus Eingriffsmöglichkeiten der EU-Kommission bei Marktstörungen. Daneben wird die Position der Rübenbauern gegenüber den Unternehmen der Zuckerindustrie durch das obligatorische Abschließen von Lieferverträgen gesichert.
  • Mehr Wettbewerb zwischen den Unternehmen der Zuckerindustrie ist notwendig. Der Markt ist auf Anbieterseite hoch konzentriert. Auch Unternehmen der Zuckerindustrie sollen künftig um Marktanteile und Mengen beim Zuckerabsatz stärker konkurrieren müssen. Um mehr Wettbewerb im EU-Zuckermarkt zu erreichen, ist die Lebensmittelindustrie auf eine Erweiterung ihrer Bezugsmöglichkeiten angewiesen. Bei bilateralen Handelsabkommen müssen auch zollfreie Einfuhrkontingente für fertig raffinierten Weißzucker für die Lebensmittelindustrie vereinbart werden.
  • Die Absenkung des extrem hohen Außenschutzes ist zwingend erforderlich, damit mehr Wettbewerbsdruck auf die oligopolistische Anbieterstruktur der Zuckerindustrie in der EU entsteht und die Zuckerverwender in Zeiten eines rapiden Anstiegs des Weltmarktpreises und einer Zuckerknappheit in der EU unbürokratisch auf Importe aus lieferfähigen Drittstaaten ausweichen können.
  • Der derzeitige Zollsatz ist mit 419 € pro Tonne plus variablem Zollsatz unangemessen hoch. Er sichert immer noch den alten Interventionspreis von 632 € pro Tonne aus der Zeit vor 2006 ab. Der Zoll muss zügig mit Augenmaß an den neuen EU-Referenzpreis von 404 € pro Tonne angepasst werden. Auch bei einem abgesenkten Zoll wäre die heimische Erzeugung noch gesichert - auch bei besonders niedrigen Weltmarktpreisen.
  • Eine verpflichtende Ursprungsangabe von Zucker mit EU-Ursprung ist notwendig. Nur Zucker mit EU-Ursprungseigenschaft sichert den günstigen Präferenzzugang zu wichtigen Drittlandsmärkten für europäische Verarbeitungserzeugnisse. Die Angabe der Ursprungseigenschaft ist daher notwendig für die deutschen und europäischen Zuckerverwender. Künftige bilaterale Abkommen sollen dem Umstand Rechnung tragen, dass die EU mittlerweile Netto-Importeur von Zucker ist.
  • Trotz Rekordernte herrscht Zuckerknappheit in der EU. Kurzfristiges Reagieren auf Engpässe in der EU bleibt bis zum Jahr 2015 unbedingt notwendig, ist aber keine verlässliche Basis für das Geschäft der Zucker verarbeitenden Industrie. 2010/2011 musste die EU-Kommission durch Notfallmaßnahmen insgesamt 1,35 Mio. Tonnen Zucker der Lebensmittelindustrie zur Verfügung stellen. Auch 2011/2012 sind Notfallmaßnahmen unerlässlich, um das Defizit auszugleichen.
  • Ein fester Marktmechanismus soll bei hohen Weltmarktpreisen zollfreien Direktbezug von fertig raffiniertem Weißzucker für die Zucker verwendende Industrie ermöglichen, damit durch eine Engpasssituation und angesichts der Anbieterstruktur die Preise in der EU nicht unverhältnismäßig steigen können. Bei Engpasssituationen muss es den Zuckerverarbeitern möglich sein, marktgerecht reagieren zu können.


Weitere Positionen/Themen finden Sie unter:
http://www.bdsi.de/de/positionen_themen

Bonn, 28.11.2011


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Hersteller von Knabberartikeln sehen messbare Erfolge ihrer Werbezurückhaltung gegenüber Kindern


Die führenden Hersteller von Knabberartikeln in Deutschland haben sich in Brüssel über den europäischen Snackverband (European Snack Association/ESA) zu Einschränkungen bei ihren Werbeaktivitäten gegenüber Kindern unter 12 Jahren bekannt. So partizipieren sie über die ESA am EU-Pledge, der über eine Selbstverpflichtung Einschränkungen im Bereich der Werbung vorsieht. Die Einhaltung wird durch eine unabhängige Agentur jährlich kontrolliert. Die Ergebnisse für Deutschland im Jahr 2012 zeigen, dass die Werbung deutlich verringert wurde. Gegenüber dem Vergleichsjahr 2005 ging die Fernsehwerbung in Kindersendungen um 78% zurück. 98,5% der gezeigten Werbung entsprechen den selbst gesetzten Vorgaben. Doch der Ansatz im EU-Pledge geht über die reine Werbung hinaus. Die Hersteller von Knabberartikeln haben sich zudem dazu bekannt, ihre Produkte weiter zu optimieren. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.eu-pledge.eu/.