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Position zu Nährwertprofilen gemäß Art. 4 der sog. Health Claims-Verordnung [EG] 1924/2006

August 2011
Die Position des BDSI kurz gefasst:

  • Nährwertprofile sind nicht mehr erforderlich und sollten nicht weiter verfolgt werden, da die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung nunmehr umfassend alle für Verbraucher notwendigen Angaben regelt.
  • Nährwertprofile sind wissenschaftlich nicht begründbar und machbar, sondern ein politisch motiviertes Konzept.
  • Nährwertprofile verfehlen ihr Ziel, berücksichtigen nicht die Verzehrsmengen von Lebensmitteln, werden den vielfältigen Esskulturen Europas nicht gerecht und stigmatisieren Traditionsprodukte.
  • Nährwertprofile werden einer juristischen Überprüfung vor dem Europäischen Gerichtshof nach Meinung von Experten nicht standhalten.
  • Das Konzept der Nährwertprofile ist eine Innovationsbremse.
  • Soweit sich Nährwertprofile politisch nicht verhindern lassen, ist jedenfalls zu gewährleisten, dass alle Lebensmittelkategorien ein spezifisches Nährwertprofil erhalten.

Hintergrund
Artikel 4 der Verordnung [EG] 1924/2006 sieht so genannte Nährwertprofile vor. Von diesen "Lebensmittelsteckbriefen" soll abhängen, für welche Lebensmittel künftig mit Angaben zur Gesundheit und zum Nährwert geworben werden darf. Ausgewählt wurden als Nährwerte nur Salz/Natrium, gesättigte Fettsäuren und Zucker, für die pro Lebensmittelkategorie Grenzwerte festgelegt werden sollen. Bei der Überschreitung des Nährwertprofils bei mindestens zwei der drei Nährstoffe, sind nährwert- oder gesundheitsbezogene Auslobungen verboten. Ist der Grenzwert bei nur einem Nährstoff überschritten, ist eine nährwertbezogene Angabe nur erlaubt mit dem zusätzlichen Hinweis auf den überschrittenen Nährstoff.

Nährwertprofile sind nicht mehr erforderlich und sollten nicht weiter verfolgt werden, da die neue europäische Lebensmittelinformations-Verordnung nunmehr umfassend alle für Verbraucher notwendigen Angaben regelt.

Der Forderung aus dem Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vom Oktober 2009, wonach die europäische Health Claims-Verordnung "praxisgerecht und verbraucherorientiert verbessert werden" soll, schließt sich der BDSI uneingeschränkt an und fordert eine Abschaffung der geplanten Nährwertprofile. Diese werden mit der neuen Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gänzlich überflüssig. Die LMIV stellt - zusätzlich zu den seit Jahrzehnten bekannten Angaben in den Zutatenlisten - ein hohes Maß an Produkttransparenz hinsichtlich Energie und enthaltener Nährstoffe wie Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Eiweiß und Salz sicher. Es wäre daher rechtlich unverhältnismäßig, über Nährwertprofile Verbote der Marktkommunikation auszusprechen, wo dem Verbraucher Informationen als Hilfestellung angeboten werden.

Gesundheitsbezogene Aussagen werden durch die EFSA wissenschaftlich überprüft und zugelassen. Nährwertprofile sollten deshalb auch aus der Sicht ihrer Befürworter überflüssig geworden sein.


Nährwertprofile sind wissenschaftlich nicht begründbar und machbar, sondern ein politisch motiviertes Konzept.

Die durch Einführung von Nährwertprofilen erfolgende Einteilung in vermeintlich gute und schlechte Lebensmittel ist wissenschaftlich nicht begründbar und täuscht den Verbraucher. Die EU-Kommission bleibt bis heute eine Erklärung schuldig, wie Nährwertprofile wissenschaftlich fundiert erstellt werden können. Viele Ernährungsexperten lehnen die isolierte Bewertung eines Lebensmittels ab, da sich nur die Nährstoffaufnahme aus einer Gesamternährung beurteilen lässt (DGE, 2008 und 2009). Entsprechend gibt es keine Basis für die Bestimmung von Grenzwerten für einzelne Nährstoffe in einem Lebensmittel (Hahn, 2008).

Damit ist klar, dass es sich bei den letzten Vorschlägen der EU-Kommission um eine politisch motivierte Maßnahme handelt. Das zeigt sich schon daran, dass aus der Vielzahl von etwa 40 Nährstoffen, die der Mensch braucht, lediglich drei ausgewählt wurden. Ferner wurde die Einteilung der Lebensmittel in Gruppen so gewählt, dass einzelne Lebensmittel, wie z. B. Schokolade, in Nachteil geraten.


Nährwertprofile verfehlen ihr Ziel, berücksichtigen nicht die Verzehrsmengen von Lebensmitteln, werden den vielfältigen Esskulturen Europas nicht gerecht und stigmatisieren Traditionsprodukte.

Die Nährwertprofile verfehlen das mit ihnen auch verfolgte Ziel, Übergewicht zu bekämpfen. Zudem berücksichtigt das Konzept der Nährwertprofile nicht das entscheidende Kriterium in der Ernährung: die Verzehrsmengen von verschiedenen Lebensmitteln in den vielfältigen Ernährungskulturen Europas. Viele Traditionsprodukte (z. B. Vollkornbrot, Käsespezialitäten, aber auch Schokolade und Vollkornkekse) werden keine Chance mehr haben, nährstoff- oder gesundheitsbezogene Vorteile herauszustellen, was bereits zu massivem Widerstand aus ganz Europa geführt hat. Schon jetzt sind so viele Ausnahmen vorgesehen, dass das Nährwertprofil-Konzept willkürlich erscheint.


Nährwertprofile werden einer juristischen Überprüfung vor dem Europäischen Gerichtshof nach Meinung von Experten nicht standhalten.

Mehrere Rechtsgutachten (von Danwitz, 2044, Schweitzer et. al., 2006 und Meyer, 2009) sehen in dem Nährwertprofilkonzept einen Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Bestimmtheit und des Willkürverbots. Auch wird das Grundrecht der kommerziellen Kommunikationsfreiheit (sog. "freedom of commercial speech") verletzt.


Das Konzept der Nährwertprofile ist eine Innovationsbremse.

Einschränkende Hinweise, wie sie z. B. mit der Auslobung eines höheren Ballaststoffgehalts von Vollkornkeksen oder des reduzierten Energiegehaltes von "Lightvarianten" eines Produktes verknüpft wären, nehmen Herstellern jeglichen Anreiz für Innovationen. Hier werden von der EU-Kommission ernährungsphysiologisch günstige Veränderungen in einen Nachteil für die Verbraucher verkehrt.


Soweit sich Nährwertprofile politisch nicht verhindern lassen, ist jedenfalls zu gewährleisten, dass alle Lebensmittelkategorien ein spezifisches Nährwertprofil erhalten.

Sollten sich Nährwertprofile trotz rechtlicher und ernährungswissenschaftlicher Bedenken politisch nicht verhindern lassen, bedarf es für alle Lebensmittelkategorien ausnahmslos spezifischer Nährwertprofile. Nur durch spezifische Nährwertprofile für gleichermaßen alle Lebensmittelkategorien kann ein Anreiz zur Reformulierung innerhalb der Produktkategorien zur Erreichung von "best option"-Alternativen gewährleistet werden.


Literaturverzeichnis
Deutsche Gesellschaft für Ernährung DGE (2009): Wissenschaftliche Basis für Ampelkennzeichnung einzelner Lebensmittel fehlt. DGE aktuell 9/2009 vom 25.09.2009
http://www.dge.de/pdf/presse/2009/aktuell/DGE-Pressemeldung-aktuell-09-2009_Ampelkennzeichnung.pdf (access 03.11.2009)

Deutsche Gesellschaft für Ernährung DGE (2008): Stellungnahme zur erweiterten Nährwertinformation auf der Basis des "1 plus 4"-Modells. September 2008.
http://www.dge.de/pdf/ws/DGE-Stellungnahme-LM-Kennzeichnung-2008-09-09.pdf (access 03.11.2009)

Hahn A. (2008): Weniger Übergewicht durch mehr Information? In: Moderne Ernährung heute. Wissenschaftlicher Pressedienst 3/2008, Hrsg. R. Matissek, Lebensmittelchemisches Institut (LCI) des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie, Köln

Professor Dr. Thomas von Danwitz, D.I.A.P. (ENA, Paris), Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität zu Köln: "Die Freiheit von Lebensmittelkennzeichnung und -werbung in der Europäischen Union - Rechtsgutachten über die Vereinbarkeit der Vorschläge der Kommission für eine Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel sowie für eine Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln mit den Vorgaben des EG-Vertragsrechtes und des deutschen Grundgesetzes", erstattet dem Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V., Bonn, 07.01.2004

Professor Dr. Michael Schweitzer, Passau, Rechtsanwalt Dr. Hans-Georg Kamann, Frankfurt am Main, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Assessor Florian Vogel, Passau, Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP): "Rechtsgutachten Zulässigkeit der geplanten Harmonisierung von Vorschriften über den Zusatz von bestimmten Stoffen zu Lebensmitteln sowie über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel durch die Europäische Gemeinschaft", im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., Oktober 2006

Professor Dr. Alfred Hagen Meyer, meyer//meisterernst Rechtsanwälte, München: "Expert Opinion on the Admissibility of Nutrient Profiles", im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie e.V., 05.05.2009

Weitere Positionen/Themen finden Sie unter:
www.bdsi.de/de/positionen_themen

Bonn, 31.08.2011

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