Die Position des BDSI kurz gefasst:
- Die Süßwarenindustrie bietet schon heute eine große Vielfalt bezüglich der Rezepturen ihrer Produkte an.
- Süßwaren gibt es in den unterschiedlichsten Portionsgrößen.
- Der Reformulierung von Süßwaren, d. h. der Änderung der Rezepturen, sind aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen, aus technologischen Gründen und unter Aspekten der Produktqualität und -sicherheit Grenzen gesetzt.
- Die Wahl der Rezeptur muss in der Selbstverantwortung der Unternehmen bleiben, in die nicht gesetzlich eingegriffen werden darf.
- Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes sinnvolle und notwendige Reformulierungen wurden und werden von der Süßwarenindustrie bereits umgesetzt.
- Weitere Änderungen der Rezeptur einzelner Lebensmittel (Reformulierung) sind der falsche Weg, um in der Bevölkerung einen gesunden Lebensstil zu fördern.
Die Süßwarenindustrie bietet schon heute eine große Vielfalt bezüglich der Rezepturen ihrer Produkte an.
Die Süßwarenindustrie bietet Verbrauchern hinsichtlich der Rezeptur eine Produktauswahl für unterschiedlichste Bedürfnisse an. So gibt es bei Zuckerwaren zuckerfreie Varianten mit Zuckeraustauschstoffen und Süßungsmitteln, bei Feinen Backwaren zucker- und fettreduzierte Produkte und bei Knabberartikeln z. B. die Innovation "Ofenchips" mit deutlich reduziertem Fettgehalt sowie weitere fettreduzierte Varianten.
Süßwaren gibt es in den unterschiedlichsten Portionsgrößen.
Gerade Süßwaren sind in den unterschiedlichsten Verpackungsgrößen erhältlich. Es gibt sie vom Mini- über den Einzelriegel bis hin zur Großpackung. Auch Knabberartikel sind in verschiedenen Packungsgrößen erhältlich.
Der Reformulierung von Süßwaren, d. h. der Änderung der Rezepturen, sind aufgrund bestehender gesetzlicher Bestimmungen, aus technologischen Gründen und unter Aspekten der Produktqualität und -sicherheit Grenzen gesetzt.
Beispielsweise bei Schokolade lassen gesetzliche Bestimmungen wie die EU-Kakaorichtlinie und die Deutsche Kakaoverordnung sowie technologische Gründe keine großen Rezepturänderungen zu. Auch können Gehalte an Fett und Zucker in Süßwaren, wie z. B. Feinen Backwaren, oftmals nicht reduziert werden, weil dem einerseits technologische Gründe entgegenstehen, andererseits damit Geschmacksveränderungen verbunden sind, die der Verbraucher nicht akzeptieren würde. Ferner spielen Zutaten wie Salz und Zucker auch für die Haltbarkeit und damit die Produktsicherheit eine wichtige Rolle, die - je nach Produkt - bei reduziertem Einsatz nicht mehr in gleicher Weise gewährleistet wäre.
Die Wahl der Rezeptur muss in der Selbstverantwortung der Unternehmen bleiben, in die nicht gesetzlich eingegriffen werden darf.
Rezepturen liegen in der alleinigen Verantwortung der Unternehmen und sind vielfach auch die Basis einer Marke. Das muss so bleiben. Rezepturen dürfen nicht durch gesetzliche Vorgaben angetastet werden, sondern es sollte allein das Unternehmen entscheiden, ob und wenn ja welche Veränderungen es bei seinen Produkten vornimmt. Viele Hersteller bieten z. B. zucker- und fettreduzierte Varianten ihrer Süßwaren und Knabberartikel an und tun dies nach sorgfältiger Abwägung vorhandener Verbraucherwünsche und Marktbedingungen.
Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes sinnvolle und notwendige Reformulierungen wurden und werden von der Süßwarenindustrie bereits umgesetzt.
Die Lebensmittelwirtschaft steht in engem Kontakt mit der Wissenschaft, der Lebensmittelüberwachung und der Bundesregierung. Gemeinsam werden für möglicherweise die Gesundheit beeinträchtigende Stoffe in Lebensmitteln im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes geeignete Minimierungsstrategien entwickelt, die dann im Herstellungsprozess durch die Industrie umgesetzt werden. So wurden z. B. durch weitreichende Reformulierung sowohl bei Feinen Backwaren als auch bei Knabberartikeln die Acrylamid-Gehalte und die Gehalte an Trans-Fettsäuren im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes von der Industrie auf freiwilliger Basis maßgeblich gesenkt.
Weitere Änderungen der Rezeptur einzelner Lebensmittel (Reformulierung) sind der falsche Weg, um in der Bevölkerung einen gesunden Lebensstil zu fördern.
Der BDSI fordert eine Abkehr von Konzepten, die das zweifelhafte Ziel verfolgen, durch die Reformulierung von Produkten die Ernährung der Bevölkerung verbessern zu wollen. Durch Vorgaben z. B. zur Reduzierung einzelner Inhaltsstoffe wie Fett, Zucker und Salz oder Energie werden einzelne Lebensmittel oder Lebensmittelgruppen stigmatisiert, was nach wissenschaftlicher Erkenntnis nicht zu rechtfertigen ist. Es zeigt sich vielmehr, dass durch zucker- und fettreduzierte Produkte "eingesparte" Kalorien durch den Verzehr einer größeren Portion oder mit der nachfolgenden Mahlzeit wieder zugeführt werden1.
Mit der Reformulierung wird lediglich die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt. Wichtiger aber ist es, Menschen durch Aufklärung über die Bedeutung der Nährstoffe im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung handlungskompetent zu machen, um aus einem breiten Lebensmittelangebot die für sie richtige Auswahl treffen können. Nicht die Zusammensetzung eines einzelnen Lebensmittels ist entscheidend, sondern die Ausgewogenheit der gesamten Ernährung und der Lebensstil insgesamt. In einer ausgewogenen Ernährung haben alle Lebensmittel ihren Platz, wobei es immer auch auf die Verzehrsmenge, also das richtige Maß, ankommt.
Literaturverzeichnis
Gatenby S. et al. (1997): Extended use of foods modified in fat and sugar content: nutritional implications in a free-living female population. Am J Clin Nutr 65: 1867-1873
Mehr Informationen bez. der Positionen des BDSI siehe
http://www.bdsi.de/de/positionen_themen
BDSI, 25.01.2010